Corona-News (2)

Die neue Rechtsverordnung betrifft auch den Tennissport!

Alle Tennishallen müssen bis zum aktuell 18.04.2021 schließen. Dementsprechend ist das Tennis spielen bis dorthin indoor nicht möglich.

Am 06. März 2021 wurde die Verordnung des Landes zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona Pandemie geändert. Die Tennishallen bleiben zwar weiter geschlossen, jedoch dürfen unsere Freiplätze wieder genutzt werden, sobald sie von unserem Vorstand freigegeben wurden. Dies wird geschehen, sobald die Vorbereitungen der Freiplätze und weitere Beratungen abgeschlossen sind. Über Freigabe unserer Tennisplätze werden sie hier auf unserer Webseite informiert, sobald sie stattgefunden hat. Das Bespielen der Freiplätze kann jedoch, aufgrund Corona Gegenmaßnahmen, nur unter Einschränkungen geschehen:

-Wichtig: Es dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten treffen. Für Kinder bis 14 Jahre ist kontaktfreier Sport mit bis zu 10 Kindern exklusive einer Aufsichtsperson erlaubt.

  • Die Ausübung des Sports allein, zu zweit, mit dem eigenen Hausstand oder in der oben genannten altersspezifischen Gruppengröße ist zulässig.
  • Jeglicher Sport- und Trainingsbetrieb soll kontaktlos durchgeführt werden. Ausnahmen stellen der familiäre Bezugskreis dar.
  • Zuschauer sind nicht zugelassen.

Diese und weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Saarland Webseite, sie kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/haeufigste-fragen/sportbetrieb/sportbetrieb_node.html

Halten Sie sich an die Pandemie- Schutzverordnung und bleiben Sie gesund!

Ihr TC Bübingen